FGS Campus, Fritz-Schaeffer-Str. 1, 53113 Bonn, für E-Mail-Kampagnen von Permission-Adressen.
Präambel
Die Rocket Leads Marketing GmbH, Fritz-Schaeffer-Str. 1, 53113 Bonn, bietet Ihnen als Kunden alle Formen des digitalen Marketings.
Sie vermarktet beispielsweise Werbeflächen auf ihren Internetseiten und in den von ihr betriebenen E-Mail-Diensten, vermietet Permission-E-Mail- Adressbestände und bietet Direktmarketing sowie digitales Dialogmarketing an.
Eine detaillierte und aktuelle Übersicht dieser Dienstleistungen können Sie jederzeit bei Rocket Leads Marketing GmbH anfordern.
1. Geltungsbereich dieser AGB
1.1
Diese AGB gelten für alle Verträge, die die Rocket Leads Marketing GmbH mit im Sinne von § 14 BGB
unternehmerisch handelnden Kunden (Unternehmern) abschließt. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und Träger öffentlich-rechtlicher Sondervermögen.
1.2
Auf Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden diese AGB keine
Anwendung.
1.3
Für Folgegeschäfte ist eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB nicht notwendig, diese AGB gelten auch für alle Folgegeschäfte, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung (z. B. zur Geltung neuer AGB der Rocket Leads Marketing GmbH, getroffen wird.
1.4
AGB des Kunden gelten nicht. Rocket Leads Marketing GmbH widerspricht hiermit der Geltung von AGB des Kunden ausdrücklich.
Dieser Widerspruch braucht nach Eingang von Kunden – AGB bzw. eines Hinweises eines Kunden auf die Geltung seiner AGB nicht wiederholt zu werden. Insbesondere bedeutet die Erbringung von Leistungen oder deren Annahme nicht, dass die
Rocket Leads Marketing GmbH AGB des Kunden zustimmt.
1.5
Als „Kunde“ im Sinne dieser AGB gilt jeder Vertragspartner der Rocket Leads Marketing GmbH im
Rahmen der obigen Punkte 1.1 und 1.2.
1.6
Frühere AGB der Rocket Leads Marketing GmbH werden durch diese ersetzt, sofern nicht vertraglich etwas vereinbart ist.
2. Vertragsschluss
2.1
Verträge zwischen der Rocket Leads Marketing GmbH und dem Kunden kommen durch Angebot und
Annahme zustande.
2.2
Sämtliche Angebote der Rocket Leads Marketing GmbH sind freibleibend, sofern sich aus dem jeweiligen Angebot nichts anderes ergibt.
2.3
Alle Vereinbarungen zwischen der Rocket Leads Marketing GmbH und dem Kunde bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
2.4
Leistungsbeschreibungen der Rocket Leads Marketing GmbH sind nur dann selbstständige Garantien im Rechtssinne, wenn sie schriftlich erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „selbstständige Garantie“ gekennzeichnet sind.
3. Vertragsdurchführungsmodalitäten
3.1
Der Kunde übermittelt der Rocket Leads Marketing GmbH spätestens 5 Werktage vor Beginn der vertraglichen Dienstleistung der Rocket Leads Marketing GmbH sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Materialien.
Spätere Übermittlung führt dazu, dass der Rocket Leads Marketing GmbH den Leistungsbeginnszeitpunkt nach hinten verschieben oder die Leistung komplett verweigern und den Vertrag stornieren kann. Bis dahin entstandenen Aufwand kann Rocket Leads Marketing GmbH dem Kunden in Rechnung stellen. Wahlweise kann die
Rocket Leads Marketing GmbH den tatsächlichen Aufwand beziffern oder pauschal 10% des Auftragswertes (Rechnungssumme) fordern. Letzteres gilt nur dann nicht
wenn der Kunde nachweist, dass Rocket Leads Marketing GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.2
Sind die vom Kunden übermittelten Werbemittel nach Ansicht der Rocket Leads Marketing GmbH aufgrund inhaltlicher und/oder technischen Gestaltung für die vertragliche Dienstleistung der Rocket Leads Marketing GmbH nicht oder nur eingeschränkt geeignet (bspw. aufgrund mangelnder Darstellbarkeit, zu erwartenden überdurchschnittlichen Abmelderaten bzw. schlechter Performance/Conversion, gesetz- oder sittenwidrigen Inhalten), hat die Rocket Leads Marketing GmbH das Recht, die Werbemittel nach eigener Vorstellung zu bearbeiten und / oder zu ändern.
Alternativ hat die Rocket Leads Marketing GmbH das Recht, Werbemittel zurückzuweisen. In diesem Falle stellt der Kunde der Rocket Leads Marketing GmbH umgehend ein unter Berücksichtigung der von der Rocket Leads Marketing GmbH genannten Zurückweisungsgründe neu gestaltetes Werbemittel zur Verfügung.
Kosten, Aufwendungen und entgangenen Gewinn, die / der aus verspäteten oder unterbliebenen Mitwirkungshandlungen des Kunden resultieren, hat dieser an
die Rocket Leads Marketing GmbH zu erstatten. Auch hier gilt: Wahlweise kann die Rocket Leads Marketing GmbH den tatsächlichen Aufwand beziffern oder pauschal 10% des Auftragswertes (Rechnungssumme) fordern. Letzteres gilt nur dann nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Rocket Leads Marketing GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.3
Der Kunde räumt der Rocket Leads Marketing GmbH die für die Durchführung der vertraglichen Dienstleistung erforderlichen Rechte ein und sichert zu, Inhaber dieser Rechte zu sein bzw. dem Inhaber dieser Rechte gegenüber berechtigt zu sein, der Rocket Leads Marketing GmbH diese Rechte einzuräumen. Allen der Rocket Leads Marketing GmbH aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehenden Schaden trägt der Kunde. Der Kunde hat die Rocket Leads Marketing GmbH bei Inanspruchnahme durch Dritte von allen Ansprüchen freizustellen.
3.4
Der Kunde sichert zu, dass die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Insbesondere trägt der Kunde die ausschließliche presse-, wettbewerbs- und jugendschutzrechtliche sowie die sonstige Verantwortung für Inhalt und Gestaltung der Werbung, soweit dieser von ihm gestellt/vorgegeben wird. Gleiches gilt hinsichtlich der Rechts- und Sittenkonformität der beworbenen Dienstleistung bzw. des beworbenen Produkts.
Der Kunde versichert insbesondere, dass die Werbematerialien nicht mit sexuellen oder pornographischen Darstellungen versehen sind, nicht Namen oder Begriffe verwendet werden, die auf sexuelle oder pornographische Programme hindeuten oder die für Inhalte mit sexuellen, pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalten werben und dass er ggf. erforderliche behördliche Erlaubnisse für die beworbene Dienstleistung bzw. das beworbene Produkt innehat.
Die Rocket Leads Marketing GmbH ist nicht verpflichtet, die Werbemittel auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
3.5
Der Kunde stellt der Rocket Leads Marketing GmbH auf erstes Anfordern hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung (einschließlich der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren) frei, die die Rocket Leads Marketing GmbH durch eine Verletzung rechtlicher Bestimmungen bzw. dieser AGB durch den Kunden entstehen, und zwar auch insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.
3.6
Der Kunde ist verpflichtet, die Erbringung der Dienstleistung innerhalb von 48
Stunden nach ihrem ersten Einsatz auf die Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und der Rocket Leads Marketing GmbH etwaige Beanstandungen schriftlich mitzuteilen.
Unterlässt der Kunde die rechtzeitige und formgerechte Mitteilung, so gilt die erbrachte Dienstleistung als vertragsgemäß.
3.7
Fristen und Termine für eine Leistung der Rocket Leads Marketing GmbH gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Rocket Leads Marketing GmbH.
4. Nutzungsrechte an Templates/Creatives
Die Rocket Leads Marketing GmbH räumt dem Kunden an von der Rocket Leads Marketing GmbH für den Kunden erstellten E-Mail- Templates bzw. sonstigen von der Rocket Leads Marketing GmbH für den Kunden erstellten Vorlagen ein einfaches (nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares), auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages und auf die Nutzung im Rahmen von durch der Rocket Leads Marketing GmbH durchgeführten Dienstleistungen beschränktes Nutzungsrecht ein.
5. Leistungserbringung durch die Rocket Leads Marketing GmbH
5.1
Der Kunde erhält nach Durchführung der vertraglichen Dienstleistung auf Wunsch ein Reporting.
5.2
Die Rocket Leads Marketing GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein vertraglich vereinbartes Kontaktvolumen zu überschreiten. Es wird dabei stets nur die vertraglich vereinbarte Anzahl Kontakte in Rechnung gestellt.
5.3
Die Rocket Leads Marketing GmbH sichert die rechtlich einwandfreie Generierung der eingesetzten eigenen Datensätze der Rocket Leads Marketing GmbH zu. Eine Gewähr für die Richtigkeit einzelner Adressen im Leistungszeitraum übernimmt die Rocket Leads Marketing GmbH nicht. Eine Gewähr dafür, dass eine rechtlich einwandfrei generierte Adresse im Leistungszeitraum demjenigen zugeordnet ist, der die Adresse bei der Rocket Leads Marketing GmbH angemeldet hat, übernimmt die Rocket Leads Marketing GmbH nicht. Die Rocket Leads Marketing GmbH kann ebenfalls nicht gewährleisten, dass ein Adressat (noch) das oder der ist, wofür er sich bei der Erfassung oder letzten Aktualisierung der Daten ausgegeben at.
Sofern die Rocket Leads Marketing GmbH nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges zusichert, übernimmt die Rocket Leads Marketing GmbH keine Gewähr für die Richtigkeit eines Datensatzes und das Einverständnis des Adressinhabers für eine werbliche Ansprache desselben.
Eventuelle Beschwerden und / oder Abmahnungen von Adressinhabern stellen keinen Mangel der Leistung der Rocket Leads Marketing GmbH dar.
5.4.
Die Rocket Leads Marketing GmbH hat ein umfassendes Leistungsverweigerungsrecht, wenn der Kunde gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. gegen in diesen AGB oder sonstigen Vereinbarungen mit der Rocket Leads Marketing GmbH vereinbarten Pflichten verstößt.
5.5
Sofern höhere Gewalt (z. B. Krieg, Naturereignisse) oder sonstige, von der
Rocket Leads Marketing GmbH nicht zu vertretende Ereignisse (Stromausfall, Serverschaden, Hackerangriff) die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch die Rocket Leads Marketing GmbH einschränken oder unmöglich machen, ist die Rocket Leads Marketing GmbH von der Leistungspflicht befreit.
5.6
Die Rocket Leads Marketing GmbH ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.
5.7
Die Rocket Leads Marketing GmbH ist berechtigt, die vom Kunden überlassenen Informationen für die Erbringung der vertraglichen Dienstleistung nach Beendigung des Vertrages zu löschen/vernichten.
Der Kunde ist für die Einhaltung ihm obliegender gesetzlicher, insbesondere handels- bzw. steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen allein verantwortlich und stellt Rocket Leads Marketing GmbH von diesen Pflichten frei.
6. Zahlungsbedingungen
6.1
Sämtliche Preisangaben der Rocket Leads Marketing GmbH verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2
Rechnungen der Rocket Leads Marketing GmbH sind binnen 7 Tagen nach Übermittlung an den Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3
Ab Fälligkeit kann die Rocket Leads Marketing GmbH Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe, bei Verzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fordern. Die Möglichkeit zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
6.4
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen oder von der Rocket Leads Marketing GmbH dem Grunde und der Höhe nach anerkannten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, wie die Forderung der
Rocket Leads Marketing GmbH, gegen die der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht erheben möchte, herrühren.
6.5
Die Rocket Leads Marketing GmbH ist in jedem Fall, auch bei anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen des Kunden, beliebig zu verrechnen (z. B. auf ältere, offenstehende Rechnungsforderungen, Zinsen und Kosten). Der Kunde wird über die Art der erfolgten Verrechnung informiert.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Rocket Leads Marketing GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6.6
Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, ist die
Rocket Leads Marketing GmbH berechtigt, weitere (Teil-) Leistungen zurückhalten und sämtliche bereits erbrachten (Teil-) Leistungen abrechnen, und zwar unabhängig vom Stand der Leistungen / Fortschritt des Projekts.
Die Rocket Leads Marketing GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, die Erbringung weiterer Dienstleistungen, auch falls sie bereits vertraglich vereinbart sind, von der Vorauszahlung der Vergütung für sämtliche bestehenden Aufträge abhängig zu machen.
Die Zahlungsansprüche und die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz, bleiben davon unberührt.
6.7
Die Rocket Leads Marketing GmbH erwirbt an allen Gegenständen, die der Kunde der Rocket Leads Marketing GmbH übergibt, ein Pfandrecht zur Sicherung der Forderungen Rocket Leads Marketing GmbH gegen den Kunden.
7. Haftung und Mängelhaftung
7.1
Für alle vertraglichen und sonstigen Ansprüche des Kunden gegen die Rocket Leads Marketing GmbH haftet die Rocket Leads Marketing GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Rocket Leads Marketing GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden, hier haftet die Rocket Leads Marketing GmbH für Vorsatz und mittlere Fahrlässigkeit der
Rocket Leads Marketing GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
7.2
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Rocket Leads Marketing GmbH in der Höhe begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
7.3
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.4
Alle Schadensersatzansprüche gegen die Rocket Leads Marketing GmbH verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist.
7.5
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten für die
Rocket Leads Marketing GmbH, deren gesetzliche und sonstige Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige externe Beauftragte jeder Art (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).
7.6
Bei mangelhafter Ausführung der Dienstleistung, die deren Zweck nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Kunde Anspruch auf eine einwandfreie Nacherfüllung.
Die Rocket Leads Marketing GmbH gebührt das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung vor. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Rocket Leads Marketing GmbH die Dienstleistung aufgrund technischer Störungen nicht oder nur zeitweise erbracht hat.
Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur, wenn eine Nacherfüllung nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar ist. Für die Nacherfüllung kann der Kunde der Rocket Leads Marketing GmbH eine angemessene Frist setzen.
Findet innerhalb der Frist die Nacherfüllung Wiederholung nicht statt, kann der Kunde Rückzahlung der anteiligen Vergütung im Umfang der nicht ordnungsgemäß erbrachten Dienstleistung verlangen.
7.7
Wird eine Dienstleistung der Rocket Leads Marketing GmbH nicht oder nur mangelhaft erbracht, weil der Kunde erforderliche Informationen bzw. Materialien unvollständig, verspätet oder mangelhaft zur Verfügung gestellt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt hat, steht der Rocket Leads Marketing GmbH die Vergütung in voller Höhe und ohne Nacherfüllung zu, es sei denn, die Rocket Leads Marketing GmbH hat es schuldhaft versäumt, etwaig freigewordenen Ressourcen bis zu dem für die Nicht-oder fehlerhafte Erfüllung ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt anderweitig zu verwerten.
7.8
Jegliche Verantwortung der Rocket Leads Marketing GmbH für die Funktionsfähigkeit von Telefonleitungen, des Internets, bei Stromausfällen sowie bei Ausfällen von nicht im Einflussbereich der Rocket Leads Marketing GmbH stehenden Ressourcen (z. B. Servern) ist ausgeschlossen.
7.9
Der Kunde hat durch zumutbare Untersuchung feststellbare Mängel unverzüglich (§ 377 HGB), maximal innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung durch die Rocket Leads Marketing GmbH zu prüfen und zu rügen, versteckte Mängel hat er unverzüglich nach ihrer Entdeckung der Rocket Leads Marketing GmbH anzuzeigen.
Dies gilt auch für Teilleistungen.
Versäumt der Kunde eine der vorgenannten Fristen, ist die Rocket Leads Marketing GmbH von jeglicher Mängelhaftung befreit.
7.10
Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
8. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz
8.1
Der Kunde wird in Anwendung der Datenschutzgesetze davon unterrichtet, dass
die Rocket Leads Marketing GmbH seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Kunde ist mit damit einverstanden.
Die Rocket Leads Marketing GmbH ist berechtigt, soweit sich die Rocket Leads Marketing GmbH zu Erbringung der Leistungen Dritter bedient, die Daten den beauftragten Dritten zugänglich zu machen, sofern dies erforderlich ist.
8.2
Der Inhalt des Angebotes/Vertrages und sonstige vertrauliche Informationen sind von den Parteien streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten gegenüber nur offengelegt werden, soweit dies rechtlich zwingend erforderlich ist.
Nicht als vertrauliche Informationen gelten jedoch solche Informationen, die dem Kunden bzw. der Rocket Leads Marketing GmbH nachweislich bereits vor Beginn der Vertragsverhandlungen bekannt waren oder vor oder nach Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass der Kunde bzw. der Rocket Leads Marketing GmbH dies zu vertreten hätte.
9. Schlussbestimmungen
9.1
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bonn.
9.2
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB in Kraft.
Rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmungen gelten als durch den Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechende, rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen ersetzt, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung denjenigen der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahekommen, wie möglich.
Bonn, im Mai 2023